S3-Leitlinie Supportive Therapie bei onkologischen PatientInnen (Version 2.0, 2025)
Die Leitlinie unterscheidet bei tumortherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen (CINV) zwischen akuter (innerhalb von 24 Stunden), verzögerter (nach 24 Stunden bis zu 5 Tagen) und antizipatorischer CINV.
Andere Ursachen für Übelkeit und Erbrechen sollen insbesondere dann erwogen werden, wenn kein klarer zeitlicher Zusammenhang zur Tumortherapie besteht oder wenn bei länger dauernder Therapie Übelkeit und Erbrechen neu auftreten.
Prophylaxe Die Prophylaxe richtet sich nach dem emetogenen Risiko der Tumortherapie:
Bei hochemetogenen Therapien besteht die Standardprophylaxe aus einem 5-HT3-Rezeptorantagonisten, einem NK1-Rezeptorantagonisten und Dexamethason. Zusätzlich kann Olanzapin 5 mg gegeben werden (off-label). In der verzögerten Phase kann Olanzapin 5 mg an den Tagen 2–4 zusätzlich zu Dexamethason eingesetzt werden.
Bei moderat emetogenen Therapien (Emesis-Risiko 30–90 %) soll vor der Chemotherapie eine Prophylaxe mit einem 5-HT3-Rezeptorantagonisten und Dexamethason erfolgen. In der verzögerten Phase sollte bei Oxaliplatin, Doxorubicin, Cyclophosphamid und Bendamustin zusätzlich Dexamethason an den Tagen 2–3 gegeben werden; bei allen anderen moderat emetogenen Substanzen sollte ohne Übelkeit/Erbrechen in der akuten Phase keine Dexamethason-Prophylaxe an den Tagen 2–3 erfolgen. Bei Carboplatin sollte in der akuten Phase zusätzlich zu 5-HT3-Rezeptorantagonist und Dexamethason ein NK1-Rezeptorantagonist gegeben werden; in der verzögerten Phase sollte bei einer Carboplatindosis ab AUC ≥ 4 eine Prophylaxe mit Dexamethason an den Tagen 2–3 erfolgen.
Bei gering emetogenen Therapien (Emesis-Risiko 10–30 %) kann die antiemetische Prophylaxe in der akuten Phase entfallen oder mit Dexamethason, einem 5-HT3-Rezeptorantagonisten oder Metoclopramid erfolgen. In der verzögerten Phase soll keine primäre antiemetische Prophylaxe an den Tagen 2–3 erfolgen.
Bei minimal emetogenen Therapien ist in der Regel keine Prophylaxe erforderlich.
Bei kontinuierlich applizierter oraler Tumortherapie existiert keine standardisierte antiemetische Prophylaxe; die Entscheidung für oder gegen eine Prophylaxe ist individuell in Abhängigkeit von Therapie und Risikofaktoren zu treffen.
Antizipatorische CINV kann durch Konditionierung entstehen. Eine wirksame antiemetische Prophylaxe ab dem ersten Zyklus ist die wichtigste Prävention. Bei bereits aufgetretener antizipatorischer Übelkeit können verhaltenstherapeutische Maßnahmen (z. B. Desensibilisierung, Hypnotherapie) und Benzodiazepine eingesetzt werden.
Therapie bei unzureichend kontrollierter CINV Bei persistierender Übelkeit/Erbrechen trotz optimaler Antiemese und sichergestellter Therapieadhärenz sind andere Ursachen (z. B. gastrointestinale Obstruktion, erhöhter Hirndruck, emetogene Begleitmedikation) zu bedenken. Innerhalb des laufenden Zyklus sollte weder die Dosis des 5-HT3-/NK1-Rezeptorantagonisten über die empfohlene Tagesdosis hinaus erhöht noch ein zusätzliches Antiemetikum derselben Substanzklasse gegeben werden. Im Folgezyklus sollte ein alternatives antiemetisches Schema angewandt werden.
Als Rescue-Medikation Bei Übelkeit/Erbrechen trotz optimaler Antiemese sollte Olanzapin (1 x 5 mg p.o.) als Rescue-Antiemese gegenüber Metoclopramid bevorzugt werden (off-label, sedierende Komponente beachten). Als weitere Rescue-Optionen stehen Haloperidol (off-label), Levomepromazin, Alizaprid, Benzodiazepine (z. B. Lorazepam, Alprazolam), Dimenhydrinat sowie medizinische Cannabinoide zur Verfügung.
S3-Leitlinie Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen (Version 2.0, 2024)
Die Leitlinie enthält folgende Empfehlungen zu komplementärmedizinischen Verfahren bei zytostatika- und radiotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen:
Akupressur des Punktes P6 kann bei chemotherapie- und radiotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen erwogen werden.
Ingwer kann zusätzlich zur leitliniengerechten Antiemese bei zytostatikainduzierter Übelkeit und Erbrechen erwogen werden.
Akupunktur kann zusätzlich zur leitliniengerechten Antiemese zur Vorbeugung verzögerter Übelkeit und verzögerten Erbrechens bei Patientinnen und Patienten unter platinhaltiger Chemotherapie erwogen werden.
THC/CBD kann bei Patientinnen und Patienten mit nicht ausreichender Wirksamkeit der leitliniengerechten Antiemese in der Therapie von chemotherapieinduzierter Übelkeit und Erbrechen erwogen werden.
Bioenergiefeld-Verfahren sollten nicht empfohlen werden.
Zur Vorbeugung von Übelkeit und Erbrechen während Radiotherapie liegen für Akupunktur nicht ausreichende Daten vor; es kann keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung gegeben werden. Für die allgemeine Reduktion von Übelkeit oder Erbrechen bei onkologischen Patienten liegen auch für Schwedische Massagen sowie für Yoga keine ausreichenden Daten vor, sodass ebenfalls keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung gegeben werden kann. Auch für Epigallocatechingallat (EGCG, grüner Tee) zur Prävention radiotherapie-induzierter gastrointestinaler Beschwerden gibt die Leitlinie keine Empfehlung für oder gegen die Gabe.
S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung (Version 2.3, 2020; in Überarbeitung)
Die Leitlinie behandelt Übelkeit und Erbrechen bei Patientinnen und Patienten mit nicht heilbarer Krebserkrankung (sofern diese nicht tumortherapieinduziert sind). Die Therapie sollte sich nach der vermuteten Ursache richten, und es soll geprüft werden, ob auslösende Medikamente abgesetzt, ausgetauscht oder in der Dosis reduziert werden können.
Medikamentöse Therapie nach Ursache
Bei opioidbedingter Übelkeit/Erbrechen sollten zunächst Medikamente mit antidopaminerger Wirkung (z. B. Haloperidol, Off-Label) bzw. zusätzlichen Wirkmechanismen (z. B. Metoclopramid) eingesetzt werden; spricht dies trotz adäquater Opioiddosis nicht ausreichend an, kann ein Opioidwechsel erwogen werden.
Bei erhöhtem Hirndruck durch Hirnmetastasen sollte Dexamethason (Off-Label) eingesetzt werden.
Bei vermuteter vestibulärer oder zerebraler Ursache können Antihistaminika (z. B. Dimenhydrinat) eingesetzt werden.
Spricht die Übelkeit nicht ausreichend auf Dopaminantagonisten wie Metoclopramid oder Haloperidol an oder sind diese kontraindiziert, können ergänzend 5HT3-Antagonisten (Setrone, Off-Label) eingesetzt werden – auch außerhalb der klassischen Chemotherapie-Indikation.
Bei unzureichendem Ansprechen auf andere Antiemetika sollten breit wirksame Antipsychotika wie Levomepromazin (Off-Label) eingesetzt werden.
Bei unzureichendem Ansprechen einer ätiologiebasierten Pharmakotherapie können Cannabinoide (off-label) als Reservemittel eingesetzt werden.
Spricht eine antiemetische Einzelsubstanz nicht ausreichend an, sollte eine Kombination von Antiemetika mit unterschiedlicher Rezeptoraffinität eingesetzt werden.
Bei anhaltendem Erbrechen sollte die Medikamentengabe parenteral statt oral erfolgen.