
Beschreibung
Im Verlauf einer Krebserkrankung oder während der Krebsbehandlung kann Appetitlosigkeit auftreten. Auch Ängste und Depressionen können Gründe für Appetitlosigkeit sein oder diese verstärken. Fachleute sprechen von „Inappetenz“. Die Betroffenen haben dabei ein eingeschränktes oder gar kein Bedürfnis zu essen und zu trinken, manchmal sogar einen Ekel davor. Nicht selten ist dies mit anderen Beschwerden wie Geschmacksveränderungen, Übelkeit und Völlegefühl verbunden. Da das gemeinsame Essen auch einen wichtigen sozialen Faktor bildet, können die Beschwerden psychisch zusätzlich belastend sein. Infolge der geringeren Nahrungsaufnahme können Gewichtsverlust, Müdigkeit, Schwäche, Muskelabbau entstehen oder sogar eine Mangelernährung auftreten.
Behandlung
Um Appetitmangel entgegenzuwirken, ist es zunächst wichtig, verstärkende Beschwerden wie Übelkeit, Geschmacksveränderungen oder Mundschleimhautentzündungen zu behandeln. Zur Appetitanregung können eine Reihe allgemeiner Maßnahmen versucht werden. Diese finden Sie unter 3.3. Die Leitlinie zur klinischen Ernährung (2015) empfiehlt eine Ernährungsberatung und in bestimmten Situationen appetitanregende Medikamente anzubieten. Weitere Informationen für Fachkreise finden Sie in der Leitlinie zur Klinischen Ernährung (2015).
Therapieverfahren der integrativen Onkologie
Zur Anregung des Appetits können Verfahren aus der integrativen Onkologie, z.B. traditionelle Behandlungsverfahren oder pflanzliche Heilmittel ergänzend eingesetzt werden. Zu einigen gibt es Ergebnisse aus klinischen Studien, zu anderen fundierte fachliche Behandlungserfahrung.
In klinischen Studien untersuchte Verfahren
Medizinischer Cannabis und Cannabinoide wurden bei Appetitlosigkeit im Rahmen der Krebstherapie in klinischen Studien untersucht. Aufgrund der geringen Anzahl an Studien spricht die ESPEN-Leitlinie keine Empfehlung für die Anwendung von Cannabinoiden aus, obwohl es einen ersten Anhaltspunkt für eine Verbesserung des Geschmackserlebens bei Krebspatientinnen und -patienten durch Dronabinol gibt. Die Leitlinie zur Komplementärmedizin (2021) erwähnt Cannabinoide in diesem Zusammenhang nicht.
Medizinischer Cannabis und Abkömmlinge der Substanz (Cannabinoide) wirken individuell sehr unterschiedlich. Sie können aber die Sinneswahrnehmungen verändern und verstärken, z.B. den Appetit steigern, das Geschmackserleben verbessern oder Übelkeit reduzieren. Die Arzneimittel werden in Form von Tabletten/Kapseln, Tee, als ölige oder alkoholische Lösung, als Spray zur Anwendung in der Mundhöhle oder als Inhalation hergestellt.
Als unerwünschte Wirkungen können u.a. Stimmungsänderungen (Euphorie/Dysphorie), Depression, Angst, ein Gefühl der Depersonalisation, Halluzinationen, Gedächtnisstörung, aber auch verschwommenes Sehen und Schwindel, niedriger Blutdruck, Herzrasen sowie Mundtrockenheit auftreten. Auch die Verkehrstüchtigkeit kann eingeschränkt sein.
Als Gegenanzeige für die Anwendung von Cannabis gelten psychotische Erkrankungen oder die familiäre Vorbelastung für solche Erkrankungen. Schwangere, stillende Mütter sowie Männer und Frauen mit Kinderwunsch sollten aufgrund der unklaren Auswirkungen auf Fruchtbarkeit und das Ungeborene keine Cannabis-Präparate einnehmen. Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sind möglich, weswegen die Einnahme mit dem Behandlungsteam abgesprochen werden sollte.
Medizinischer Cannabis ist über jede Apotheke in Deutschland mit einem entsprechenden Rezept erhältlich und sollte auch nur dort erworben werden. Fragen Sie Ihr Behandlungsteam, ob Cannabinoide für Sie in Frage kommen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Medizinischer Cannabis
Yoga wurde bei Appetitlosigkeit in klinischen Studien untersucht. Die Daten reichen derzeit nicht aus, um eine gesicherte Aussage zur Wirksamkeit zu treffen. Die Leitlinie zur Komplementärmedizin (2021) erwähnt Yoga in diesem Zusammenhang nicht.
Die Yoga-Praxis stammt ursprünglich aus Indien. Sie umfasst körperliche Übungen (Asanas), Atemübungen und Meditationsübungen. Man nimmt unter anderem an, dass die Ausübung von Yoga zu einer Verminderung des Stress-aktivierenden Nervensystems (Sympathikus) und einer Reduktion des Stresshormonspiegels führt. Die Übungen sind mit etwas Geduld gut erlernbar und können in den Alltag integriert werden.
Sicherheitsbedenken gibt es wenige. Es ist wichtig, die Techniken richtig zu erlernen und sich nicht zu überschätzen. Bei falscher Ausführung können Muskeln und Gelenke überlastet und Nerven geschädigt werden. Operierte Körperregionen sind zu schonen. Daher sollte vor Beginn Rücksprache mit dem Behandlungsteam gehalten werden.
Yoga kann sowohl in Online-Kursen oder mittels Bücher, als auch vor Ort in Yoga Studios, Volkshochschulen, Fitnessstudios oder bei anderen Anbietern erlernt werden. Krankenkassen übernehmen teilweise die Kosten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Yoga
Weitere Informationen
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Seriöse Anbieter finden
Grundsätzlich ist die Bezeichnung „Yoga-Lehrer" bzw. „Yoga-Lehrerin" kein geschützter Begriff, sodass prinzipiell jeder und jede diesen Titel verwenden kann. Sie sollten daher darauf achten, dass ein Anbieter von Yoga-Kursen seriös ist und eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung besucht hat. Es kann hilfreich sein, sich bei Freunden oder Bekannten über deren Erfahrungen mit Anbietern zu informieren und sich evtl. eine Empfehlung geben zu lassen. Sie können bei Anbietern fragen, ob eine kostenlose Probestunde möglich ist oder ob Sie bei einer Trainingseinheit zuschauen können. Auch Faktoren wie Erreichbarkeit der Trainingsräume oder Kurszeiten können eine Rolle bei der Auswahl spielen. Letztendlich ist Ihr subjektives Gefühl beim Gespräch mit der Yoga-Lehrerin oder dem Yoga-Lehrer ausschlaggebend, denn Sie sollten sich gut beraten und wohl fühlen.
Wenn ein Anbieter bestimmte Kriterien erfüllt, können die von ihm angebotenen Kurse von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Dafür sollte der Anbieter eine zertifizierte Ausbildung (bei einem durch die Krankenkasse anerkannten Fortbildungsinstitut) zum Yoga-Lehrer durchlaufen haben und darüber hinaus eine entsprechende berufliche Qualifikation (z. B. als Pädagoge oder Physiotherapeut) nachweisen können. Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Auskunft darüber geben, ob ein bestimmter Kurs diese Kriterien erfüllt.
Diese Fragen können Sie stellen, um zu erfahren, ob ein Yoga-Anbieter seriös ist:
Wie lange sind Sie schon als Yoga-Lehrer tätig? (Erfahrung mit verschiedenen Teilnehmern ist wichtig, aber auch aktuelle Erkenntnisse sollten in das Yoga-Training einfließen.)
Bilden Sie sich regelmäßig fort? (Es gibt immer wieder neue Erkenntnisse, die der Yoga-Lehrer dann in seine Kurse einfließen lassen kann.)
Haben Sie Erfahrung mit Yoga bei Krebspatienten? (Ein erfahrener Anleiter, der die speziellen Bedürfnisse von Krebspatienten kennt, kann sich auch besser auf Ihre Bedürfnisse einstellen.)
Haben Sie ein Zertifikat und wird dieses von meiner Krankenkasse anerkannt? (Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Auskunft über die Anerkennung geben.)
Kann ich die Übungen bei Unwohlsein abbrechen? Und was passiert, wenn ich bestimmte Übungen nicht machen kann? (Die eigenen Grenzen sollten, gerade bei Krebspatienten, nicht überschritten werden. Ein Pausieren sollte jederzeit möglich sein.)
Wo werden die Übungen durchgeführt? (Es sollte an einem Ort geübt werden, der für Sie angenehm ist und an dem Sie sich entspannen können.)
Was benötige ich für den Kurs? (Auf jeden Fall benötigen Sie lockere Kleidung, die Ihnen viel Bewegungsspielraum bietet. Die Kursleiterin oder der Kursleiter sollte Sie rechtzeitig informieren, wenn Sie Hilfsmittel mitbringen müssen.)
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Kosten
Die Kosten für eine Yoga-Einheit variieren stark und sind von mehreren Faktoren abhängig (z. B. von Anbieter, Gruppengröße und Institution). Man muss mit etwa 5 bis 15 € pro Sitzung rechnen. Bei vielen Anbietern kann man eine kostenlose Schnupperstunde besuchen.
Wenn ein Anbieter bestimmte Kriterien erfüllt, können die von ihm angebotenen Kurse von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Dafür sollte der Anbieter eine zertifizierte Ausbildung (bei einem durch die Krankenkasse anerkannten Fortbildungsinstitut) zum Yoga-Lehrer durchlaufen haben und darüber hinaus eine entsprechende berufliche Qualifikation (z. B. als Pädagoge oder Physiotherapeut) nachweisen können. Ihre Krankenkasse kann Ihnen eine Auskunft darüber geben, ob ein bestimmter Kurs diese Kriterien erfüllt. -
Fragen
Diese Fragen können Sie dem Yoga-Anbieter vor der ersten Sitzung stellen:
Wie viele Sitzungen schlagen Sie mir vor?
Wie lange dauert eine Sitzung?
In welchem zeitlichen Abstand raten Sie mir, die Termine zu legen?
Was muss ich vor der ersten Sitzung beachten?
Benötige ich Hilfsmittel oder muss ich etwas zur ersten Sitzung mitbringen?
Übernimmt die Krankenkasse in meinem Fall die Kosten?
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Video
Im Kontext von Krebserkrankungen wird Yoga häufig als Teil der Bewegungstherapie in die Behandlung integriert. Durch die Anwendung der verschiedenen körperlichen Übungen, aber auch von Atem- und Entspannungstechniken sowie Meditation, kann Yoga helfen eine Harmonisierung zwischen Körper und Geist zu bewirken.
Die Anwendung von Yoga zeigt vor allem in den Bereichen verminderte Lebensqualität und Schlafstörungen helfende Wirkungen, aber auch Übelkeit und Hitzewallungen können teilweise gut durch Yoga-Übungen beeinflusst werden.Häufig ist es schwierig, aus der Fülle der Angebote einen geeigneten Yoga-Anleiter, entsprechend der eigenen Bedürfnisse und Vorstellungen zu finden. Hier kann es hilfreich sein, sich an die entsprechenden Fachgesellschaften, wie beispielsweise den Bund Deutscher Yoga-Lehrer zu richten und Qualitätskriterien zu erfragen, die ein guter Yoga-Lehrer erfüllen sollte.
Constanze Handmann (Diplom Sportwissenschaftlerin, Yoga-Lehrerin und Mind-Body-Therapeutin) informiert über Yoga als Bestandteil begleitender Krebstherapien. (02:41 Min.)
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