Beide Leitlinien weisen auf die Notwendigkeit hin, die möglichen Ursachen eines Hustens zu klären, insbesondere, wenn dieser über eine längere Zeit (> 8 Wochen) besteht.
Die Leitlinie klassifiziert Husten nach zwei Kriterien: der Dauer (akut bis zu 3 Wochen, subakut 3 bis 8 Wochen, chronisch länger als 8 Wochen) und dem Vorliegen von Auswurf (ohne bzw. mit Auswurf).
Bei akutem und subakutem Husten soll in der Regel keine weiterführende Diagnostik über Anamnese und körperliche Untersuchung hinaus erfolgen, sofern keine Alarmzeichen (z.B. Tachykardie, Dyspnoe etc.) vorliegen. Bei chronischem Husten ist eine diagnostische Abklärung erforderlich.
Die Therapie soll sich primär an der zugrunde liegenden Ursache orientieren. Eine leitliniengerechte Therapie eines bekannten Grundleidens für das Symptom Husten soll durchgeführt werden.
Bei fortbestehendem akutem oder subakutem Husten sollten pflanzliche und synthetische Sekretomotorika sowie Antitussiva eingesetzt werden, sofern für das jeweilige Präparat eine Wirksamkeit nachgewiesen wurde. Die Leitlinie weist darauf hin, dass diese Maßnahmen die Symptome bei akutem Erkältungshusten lindern und die Hustendauer verkürzen können. Eine Langzeitanwendung ist nicht zugelassen.
Bei chronischem Husten können bei Bedarf intermittierend hierfür nicht zugelassene Medikamente eingesetzt werden, darunter Sekretomotorika, Antitussiva, Neuromodulatoren off-label sowie niedrig dosiertes retardiertes Morphin. Eine palliative Verordnung von Morphin ist zugelassen. Da es sich hierbei um eine "Kann"-Empfehlung handelt, liegt laut Leitlinie meist mangels Evidenz keine eindeutige Empfehlung vor, sodass die Entscheidung individuell mit dem aufgeklärten Patienten getroffen werden soll.
Atemphysiotherapie sollte bei produktivem Husten – einschließlich bei Schleimretention – mit sekretmobilisierenden Techniken und bei trockenem Reizhusten mit hustenverhindernden Techniken durchgeführt werden.
Logopädie sollte bei laryngealer und pharyngealer Hyperreagibilität erfolgen.
Alle Medikamente sollen auf die potenzielle Nebenwirkung Husten geprüft werden; am häufigsten verursachen ACE-Hemmer chronischen Husten, weshalb bei jedem betroffenen Patienten mit dieser Medikation der ACE-Hemmer durch eine andere Substanzklasse ersetzt werden soll. Auch eine bronchiale Hyperreagibilität (BHR) oder eine eosinophile Entzündung der Bronchien (NAEB) kann – jeweils ohne Vorliegen eines klassischen Asthmas – Husten auslösen; bei Verdacht soll eine unspezifische inhalative Provokationstestung oder alternativ eine probatorische 4-wöchige ICS- bzw. ICS/LABA-Therapie (inhalative Kortikosteroide / Langwirksamer Beta-Agonist) eingeleitet werden.
Ebenso können chronische entzündliche und allergische Erkrankungen der oberen Atemwege, eine induzierbare laryngeale Obstruktion (ILO/VCD) oder eine laryngeale Hypersensitivität chronischen Husten auslösen; diese Ursachen sollen bei entsprechender Klinik berücksichtigt werden.
Chronisch refraktärer Husten (RCC) bezeichnet einen chronischen Husten, der trotz Therapie der vermuteten Grunderkrankung persistiert. Chronisch idiopathischer Husten (UCC) bezeichnet einen chronischen Husten ohne erkennbare zugrunde liegende Erkrankung. Zwei Drittel der Betroffenen sind Frauen nach der Menopause; pathophysiologisch liegt eine erhöhte Sensitivität des Hustenreflexes zugrunde. In diesen Fällen soll der Husten nicht als Symptom, sondern als eigenständige Erkrankung diagnostiziert werden.
Die DEGAM-S3-Leitlinie ist die hausärztlich ausgerichtete Leitlinie zum Thema Husten. Sie ist aktuell bis Ende 2025 gültig und wird derzeit überarbeitet.
Beide Leitlinien weisen auf die Notwendigkeit hin, die möglichen Ursachen eines Hustens zu klären, insbesondere, wenn dieser über eine längere Zeit (> 8 Wochen) besteht.
Auch die DEGAM-Leitlinie klassifiziert Husten nach Dauer (akut bis 3 Wochen, subakut 3–8 Wochen, chronisch > 8 Wochen).
Bei erwachsenen Patient*innen mit akutem Husten ohne Warnzeichen (z.B. Dyspnoe, Stridor, Tachykardie etc.) sind eine gründliche Anamnese und eine symptomorientierte körperliche Untersuchung zur Diagnosefindung ausreichend;
bei klinischer Diagnose einer Erkältungskrankheit oder akuten Bronchitis ohne Warnzeichen soll auf Blutuntersuchungen, Sputumdiagnostik und Röntgen-Thorax-Aufnahmen verzichtet werden.
Da die häufigste Ursache des akuten Hustens eine selbstlimitierende Virusinfektion ist und der Husten auch ohne medikamentöse Behandlung abklingt, rät die Leitlinie zu einer zurückhaltenden medikamentösen Behandlung; insbesondere zum Verzicht auf Antibiotika bei Erkältungskrankheit und akuter Bronchitis ohne Warnzeichen.
Für nicht-medikamentöse Maßnahmen wie ausreichende Flüssigkeitszufuhr oder Rauchkarenz besteht laut Leitlinie keine Evidenz aus systematischen Übersichtsarbeiten; sie dürfen aber bei geringem Schadenpotenzial und Patientenwunsch angeboten werden.
Für chronischen Husten (> 8 Wochen) nennt die DEGAM-Leitlinie eigene Warnzeichen: Neben den bereits genannten zählen dazu insbesondere Fieber (Hinweis auf Tuberkulose), Nachtschweiß und ungewollter Gewichtsverlust (Hinweis auf Bronchialkarzinom oder Tuberkulose) sowie Dysphagie, Mangelernährung und Exsikkose (Hinweis auf Aspiration bei neurologischen Grunderkrankungen).
Husten ist bei bis zu 75 % der Patient*innen mit Bronchialkarzinom ein Symptom; Lungentumore sind insgesamt jedoch eine seltene Ursache des chronischen Hustens.
Die Raucheranamnese soll bei jedem erwachsenen Patienten mit chronischem Husten erhoben werden; bei aktuellem Tabakkonsum sollen Patient*innen mit persönlichem Bezug zum Rauchstopp motiviert werden.
Erwachsene Patient*innen mit chronischem Husten sollen entsprechend einem etablierten Diagnosealgorithmus in Kooperation mit Pneumologie und HNO-Heilkunde evaluiert werden; dabei sollen leitliniengerechte probatorische Therapien ausgeschöpft und multiple Ursachen sowie die Therapieadhärenz mitbedacht werden, bevor die Diagnose „ungeklärter oder therapierefraktärer Husten" gestellt wird.
Bei ungeklärtem oder therapierefraktärem chronischen Husten kann bei hoher Symptomlast eine logopädische oder physiotherapeutische Therapie angeboten werden, auch in Kombination mit einer medikamentösen Behandlung. Bei ausgeprägtem Patientenwunsch, hohem Leidensdruck und umfassender Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen kann zudem eine Therapie mit Gabapentin oder niedrig dosiertem Morphin angeboten werden; beide Wirkstoffe sind für diese Indikation nicht zugelassen und müssen off-label verordnet werden.